
Viele Menschen diskutieren über die Sinnhaftigkeit, die Fassaden von Altbauten zu dämmen. Natürlich hat das Dämmen der Fassade eines Altbaus Vorteile, zum Beispiel die Senkung des Energieverlustes. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wärmedämmung bei Altbauten. Falls hier nicht alle Ihre Fragen beantwortet werden, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns gern an.

Ist eine Wärmedämmung beim Altbau überhaupt sinnvoll?
Zuerst sollten Sie folgendes wissen: Bei Sanierungen und Dämmungsmaßnahmen gelten die Vorschriften des Gebäudeenergie Gesetzes GEG (ehemals Energieeinsparverordnung / EnEV). Das bedeutet, dass im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an der Fassade auch eine Wärmedämmung angebracht werden muss. Wann und welche Gesetze greifen, erfahren Sie weiter unten im Text.
Wir denken, dass eine Fassadendämmung grundlegend sinnvoll ist, da sie mehrere Vorteile hat:
- Sie können langfristig gesehen, Heizkosten sparen
- Sie leben nachhaltiger
- Die Dämmung hat eine positive Auswirkung auf das Raumklima
- Der Wert Ihrer Immobilie erhöht sich
Es gibt allerdings auch kritische Stimmen zur Fassadendämmung beim Altbau. Zum Beispiel hört man immer wieder, dass eine Wärmedämmung beim Altbau zu mehr Feuchtigkeit und damit auch zu Schimmel führen kann. Diese Aussage ist tendenziell falsch, denn Grund für Schimmel ist in der Regel ein falsches Lüftverhalten. Deshalb ist eher das Gegenteil der Fall: gut installierte Dämmplatten sorgen dafür, dass die Wände warm bleiben und sich kein Kondenswasser bildet. Das senkt die Schimmelgefahr. Aber es ist richtig, dass nach einer Fassadendämmung mehr gelüftet werden muss. Denn durch die Dämmung kann das Gebäude weniger “atmen” als vorher.
Fassadendämmung beim Altbau – Wann ist es Pflicht?
Eins vorweg: In Deutschland gibt es keine allgemeine Dämmpflicht. Trotzdem gibt es Situationen, in denen das sogenannte Gebäude- Energiegesetz eine Dämmung vorschreibt. Das ist dann der Fall, wenn mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche (zum Beispiel der Fassade) erneuert werden. In der Regel gilt es, einen maximalen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²K) einzuhalten. Achtung: wenn diese Dämmpflicht nicht eingehalten wird, kann das ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Diese Regeln gelten übrigens auch für Wohnungseigentümer*innen. Dabei werden die Kosten für die Sanierung und die Dämmung in der Regel gemeinschaftlich getragen.
Ausnahmen für die Dämmpflicht
Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Dämmpflicht entfällt. Wann diese Ausnahmen gelten, hängt stark vom Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten ab.
- wenn Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern schon vor Februar 2002 selbst darin gewohnt haben.
- wenn Dach oder oberste Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 einhalten.
- wenn bei einem denkmalgeschützten Gebäude der Aufwand unverhältnismäßig groß ist und das Erscheinungsbild beeinträchtigt würde.
Drei Möglichkeiten der Fassadendämmung bei Altbauten
Es gibt 3 Möglichkeiten, wie eine Fassade so gedämmt werden kann. Alle 3 Varianten können mit verschiedenen Dämmstoffen durchgeführt werden. Die günstigste Variante des Dämmens ist die Kerndämmung mit Polystyrol. Dieser Dämmstoff ist jedoch nicht besonders umweltfreundlich. Als Alternative eignen sich deswegen ökologische Dämmstoffe wie Zellulose oder Holzfaser.
Die Fassade kann von außen gedämmt werden
Bei der Dämmung einer Außenfassade verwendet man Bautechniken aus der Holzständerbauweise: Dabei setzt man eine Art Skelett um das Haus herum. Dieses wird mit Weichfaserplatten verkleidet: Abschließend kann man es dann entweder mit einem mineralischen Putz oder mit einer hinterlüfteten Holzverschalung versehen. Die eigentliche Dämmung befindet sich zwischen den Kanthölzern: Hier wird Zellulose eingeblasen.
Kerndämmung

Eine Kerndämmung bietet sich vor allem bei einem zweischaligen Mauerwerk mit Hohlschicht an. Das ist bei vielen Häusern in Norddeutschland der Fall, wenn diese zwischen 1900 und 1973 erbaut wurden. Dabei füllt man, einfach ausgedrückt, die Hohlschicht mit Dämmstoff aus. So kann der Energieverlust um etwa 70 % reduziert werden.
Die Innenseite der Außenwand kann gedämmt werden
Diese Methode eignet sich vor allem dann, wenn nur Teile der Außenwand gedämmt werden sollen oder wenn die Außenwand als schützenswert gilt. Dieses Verfahren ist auch für denkmalgeschützte Gebäude ab einer Dämmschicht von 5 cm nach EnEV zugelassen. Bei dieser Methode befestigt man Weichfaserplatten mit einer Lehmschicht innen an der Wand und sichert sie mit Dämmstoffdübeln. Die Platten werden mit Lehm und einem Fasergewebe verputzt.
Häufige Fragen zur Fassadendämmung beim Altbau
- Welche Dämmstärke sollte bei einem Altbau genutzt werden?
Normalerweise beträgt die Dicke des Dämmmaterials rund 14 bis 16 cm. Um die genaue Dicke für Ihre Immobilie zu ermitteln, sollten Sie einen Experten zu Rat ziehen. Denn die Stärke hängt von den individuellen Gegebenheiten und den energetischen Vorgaben des GEGs ab.
- Gibt es ökologische Möglichkeiten zur Fassadendämmung beim Altbau?
Wenn Sie Ihre Altbaufassade nachhaltig dämmen möchten, können folgende ökologische Dämmstoffe genutzt werden: Holzfaser- und Weichfaserplatten oder Dämmstoffe wie Zellulose und Hanf.
- Wie viel kostet eine Fassadendämmung beim Altbau?
Auf diese Frage gibt es natürlich keine pauschale Antwort. Die Kosten hängen von Material. Dämmvariante und den individuellen Gegebenheiten des Gebäudes ab. Grundsätzlich liegen die Preise bei etwa 100 bis 250 Euro pro Quadratmeter.
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Fassadendämmung beim Altbau?
Sie können vor der Fassadendämmung eines Altbaus eine Förderung beantragen. Dazu können Sie sich an die KfW-Bank oder das BAFA wenden. Außerdem können Sie steuerliche Vorteile erhalten, dazu können Sie Ihren Steuerberater befragen.
Fassadendämmung beim Altbau
Wir halten die Wärmedämmung beim Altbau für sinnvoll, da die Vorteile einer Dämmung klar überwiegen. Wenn Sie Fragen haben oder einen Kostenvoranschlag möchten, sprechen Sie uns gerne an.